1206

Der angeblich zum Jahre 1206 erwähnte Burggraf von Bolkenhain ist nichts Anderes als eine Hosemann'sche Erfindung (vergl. oben zum Jahre 1244), deren ich überhaupt nur Erwähnung thue, weil ihre Anführung durch Graf Stillfried (Ledebur's Archiv II. 311) ihr möglicher Weise noch einmal Kredit verschaffen könnte.

Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.